Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht als zentraler Hüter
unserer Verfassung und damit als Garant des Funktionserhalts unseres freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaats nicht länger der Gefahr einer Schwächung durch einfaches Bundesgesetz ausgesetzt
sein darf.
Die anhaltenden Verfassungskrisen Ungarns und Polens zeigen: Sich hin zu autoritären Kräften
ändernde parlamentarische Mehrheitsverhältnisse können sich schlagartig und folgenschwer auf die
rechtsstaatliche Gewaltenteilung auswirken, wenn die Verfassung einzelne Fragen unbestimmt hält
oder dem einfachen Gesetzgeber überlässt.
Zwar zogen die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren entscheidende Lehren aus den
Geburtsfehlern der Weimarer Republik, doch existieren bis heute vereinzelte, konstitutionell nicht
hinreichend abgesicherte, potentielle Einfallstore für die Umsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
Die JuLis fordern daher:
Eine verfassungsrechtliche Verankerung zentraler Vorschriften der §§ 2-16 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) betreffend Richterwahl sowie Spruchkörperanzahl, -zusammensetzung und -zuständigkeiten durch
1) Festhalten der Bestimmungen in Art. 94 GG als zusätzlichen Sätze in Absatz 1 bzw. als zusätzliche Absätze oder
2) Auslagerung in einen gesonderten, neu einzufügenden Artikel, etwa Art. 94a GG.
Eine begrenzende Änderung des Art. 94 Abs. 2 S. 1 GG in: „Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren, soweit nicht bereits durch dieses Grundgesetz geregelt, […]“ oder vergleichbar.
Eine ersatzlose Streichung der aus dem BVerfGG in das Grundgesetz wortgleich übernommenen, einfachgesetzlichen Vorschriften.