Demokratie vor Ort gestalten – unser Regierungsanspruch für Münster

Gemeinsam mit den Freien Demokraten kämpfen wir für eine starke liberale Stimme in Münsters Kommunalpolitik. Weil wir von unseren Visionen überzeugt sind, wollen wir diese auch in die Tat umsetzen. Wir streben deshalb in der kommenden Ratsperiode eine Regierungsverantwortung für die FDP Münster an.

Als Liberale stehen für uns Inhalte an erster Stelle. In Gespräche mit all unseren demokratischen Mitbewerbern – insbesondere der CDU, der SPD und den Grünen – wollen wir daher gleichermaßen ergebnisoffen gehen. Eine Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei lehnen wir hingegen auf Basis unserer liberalen Werte prinzipiell ab.

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ – Fehlentwicklungen vorbeugen, Schulsozialarbeit stärken

Eine der höchsten politischen Maximen des liberalen Handelns ist die Chancengerechtigkeit. Jedes Individuum soll sich unabhängig von Herkunft und Umfeld frei entfalten können. Eines der effektivsten Instrumente bei der Verfolgung dieses Ziels ist die Schulbildung. Doch auch in unseren Schulen entscheidet noch zu häufig das familiäre Umfeld über den Bildungs- und späteren Berufserfolg. Als eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Bildungsbedingungen sowie zur Verhinderung von Bildungsarmut und sozialer Exklusion hat sich die Schulsozialarbeit in den letzten Jahren als unverzichtbar erwiesen.

  • Die Jungen Liberalen Münster fordern daher einen bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit. Um sicherzustellen, dass Kinder in ganz Deutschland von einem bestmöglichen Angebot profitieren können, soll dieser Ausbau an eine bundesweite Strategie zur Jugendhilfe gekoppelt werden. Die Strategie soll sich an Erfahrungen aus der Jugendhilfe gemäß des Best-Practice-Prinzips orientieren und bei der Umsetzung Raum für regionalspezifische Unterschiede lassen.
  • Zudem rufen wir den Bund und die Bundesländer auf, einen Kompromiss bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit zu finden und somit dafür zu sorgen, dass im Rahmen eines neuen Bildungs- und Teilhabepakets die Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -beratern in NRW über das Jahr 2021 sichergestellt wird.
  • Falls keine Einigung erzielt werden kann, setzen wir uns dafür ein, dass das Land NRW die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch ohne Bundesmittel fortsetzt.
  • Damit der Umfang der Schulsozialarbeit nicht mehr von der Haushaltslage der Kreise und Kommunen abhängt, muss die zukünftige Finanzierung überdies ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen.

Klimaneutralität 2050? Das kann Münster besser.

Die Jungen Liberalen Münster sind sich der Gefahr, die der Klimawandel mit sich bringt, bewusst und streben eine globale Lösung für dieses Problem an. Jedoch besteht diese natürlich aus vielen kleinen Schritten und wir sind der festen Überzeugung, dass Münster seinen Teil dazu beitragen kann. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Ratsfraktion der FDP Münster dazu auf, sich in der neuen Ratsperiode für folgende Punkte einzusetzen:

  • Die energetische Sanierung aller städtischen Verwaltungsgebäude, um eine größtmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Dabei sollen jene Sanierungsmaßnahmen zeitlich priorisiert werden, welche die größten Einsparungen ermöglichen.
  • Eine energetische Sanierung der Gebäude der Wohn und Stadtbau auf einen aktuellen und einheitlichen Stand.
  • Die Prüfung des Einsatzes von Dachbegrünung sowie Vertikalbegrünung von Hauswänden und das Aufstellen von Grünwänden zur Verbesserung des Stadtklimas und die Reduzierung der Belastung durch Feinstaub.
  • Die oben genannten Maßnahmen sollen zeitnah angegangen und kontinuierlich evaluiert werden.

Effektive Notfallversorgung gewährleisten: Kompetenzen von Rettungsdiensten ausweiten

In medizinischen Notfällen entscheiden wenige Maßnahmen über Leben und Tod. In solch brenzligen Situationen entscheidet allem voran die Besonnenheit, Kompetenz und Geschwindigkeit der Notfallsanitäter, die weit vor Eintreffen des Notarztes vor Ort sind. Doch vor allem Notfallsanitäter sind gegenwärtig mangels Rechtssicherheit in ihrem Handeln eingeschränkt, sodass schwierige, aber zugleich wichtige Entscheidungen verkompliziert und verzögert werden. Dabei können bereits simple medizinische Maßnahmen große Unterschiede für die Prognose und die spätere Lebensqualität des Patienten machen.

Mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) 2013 wurde ein rettungsdienstlich hoch qualifizierter Beruf geschaffen, dessen Anhängern „im Rahmen der Mitwirkung (…)eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…)bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben (…) werden“ (§4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG) erlaubt wird. Die zutiefst verwirrende Formulierung der Mitwirkung an der eigenständigen Durchführung führt Notfallsanitäter insbesondere in Situationen, die invasive Maßnahmen erfordern in eine

  1. 16  rechtliche Grauzone. Zwar befürchten Sie einen Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt i.S.v. §5 Heilpraktikergesetz (HeilPraktG), weil sie ihre (schwammig formulierten) Kompetenzen
  2. übersteigen. In der Realität sind Sie jedoch mit schwerstkranken Patienten konfrontiert, für die jede Maßnahme lebensrettend sein kann. Es ist also unerlässlich, den gut qualifizierten Notfallsanitätern die nötige Entscheidungsfreiheit einzuräumen, um notfallmedizinische Probleme adäquat zu lösen, ohne Sie durch die Erteilung einer weitreichenden Heilkundebefugnis einer immensen Verantwortung und diversen Fallstricken auszuliefern.

Wir Jungen Liberalen Münster fordern daher eine Aufnahme des Prinzips der Vorabdelegation in Form standardisierter Verhaltensvorgaben in das Heilpraktikergesetz. Hierbei muss die Anordnungsverantwortung in der Hand des delegierenden Arztes bleiben, sodass lediglich die Durchführungsverantwortung dem Notfallsanitäter zufällt. Außerdem müssen alle implementierten Verhaltensvorgaben dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen.

„Frei sein bedeutet high sein“ – Cannabis-Pilotprojekt für Münster

Die Jungen Liberalen sind sich des Scheiterns der Cannabisprohibition bewusst und stehen für eine realistische Drogenpolitik, die Konsumenten entstigmatisiert und den Schwarzmarkt trockenlegt. Da die Bundesregierung eine Legalisierung u.a. aufgrund fehlender Daten ausschließt, soll Münster durch ein Pilotprojekt Vorreiter für eine aufgeklärte Drogenpolitik werden. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Ratsfraktion der FDP Münster dazu auf, sich in der neuen Ratsperiode für folgende Punkte einzusetzen:

  • In der Stadt Münster ein langfristig angelegtes Pilotprojekt zum Cannabiskonsum zu initiieren. Bei diesem Vorhaben soll auf die Schwächen des abgelehnten Antrags der Münsteraner Stadtverwaltung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen werden.
  • Eine umfassende wissenschaftliche und medizinische Betreuung der Teilnehmer während des kompletten Pilotprojektes sowie eine detaillierte Nachbereitung.

Innovative Bushaltestellen für die Umwelt

Der Kreisverband der Jungen Liberalen Münster fordert dem Beispiel der Stadt Utrecht (Niederlande) zu folgen und die Dächer von Bushaltestellen zu bepflanzen. Diese Idee bringt vielfältige Vorteile für die Umwelt und das Stadtbild mit sich. Bushaltestellen zu begrünen bringt viele Vorteile mit sich. Durch die Grünflächen wird ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet, darüber hinaus können Kohlenstoffdioxid und Feinstaub aus der Luft gefiltert werden. Die Bushaltestellen sollen mit pflegeleichten Pflanzen (z.B. Mauerpfeffer, vorrangig Sedum-Pflanzen) bepflanzt werden, um die Kosten und den Aufwand gering zu halten, welche als Patenschaft durch natürliche und juristische Personen übernommen werden können.

§ 8 (2) Justizausbildungsgesetz NRW – Das geht doch nicht mit RECHTen Dingen zu!

Die Jungen Liberalen sehen starre Vorschriften über die Studienverlaufsplanung als Hindernis für ein allseits selbstbestimmtes Studium. §5a (3) DRiG und § 8 (2) JAG NRW sehen die Ableistung der praktischen Studienzeit von Juristen in der vorlesungsfreien Zeit vor. Durch diese Beschränkung stellen beide Paragraphen ein solches Hindernis dar. Die Jungen Liberalen fordern, dass eine Ableistung der praktischen Studienzeit zukünftig auch außerhalb der vorlesungsfreien Zeit und halbtags möglich sein soll. Wir setzen uns daher für eine Änderung des §5a (3) DRiG und des § 8 (2) JAG NRW mittels Streichung der entsprechenden Textpassagen ein. §5a (3) DRiG soll dann lauten: “[…]. Im Laufe des Studiums finden praktische Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt. Das Landesrecht kann bestimmen, dass die praktische Studienzeit bei einer Stelle und zusammenhängend stattfindet.“ § 8 (2) JAG NRW soll folgendermaßen geändert werden: „Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.“

Karlsruhe stärken – Bundesverfassungsrichterwahl grundgesetzlich verankern!

Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht als zentraler Hüter

unserer Verfassung und damit als Garant des Funktionserhalts unseres freiheitlich-demokratischen

Rechtsstaats nicht länger der Gefahr einer Schwächung durch einfaches Bundesgesetz ausgesetzt

sein darf.

Die anhaltenden Verfassungskrisen Ungarns und Polens zeigen: Sich hin zu autoritären Kräften

ändernde parlamentarische Mehrheitsverhältnisse können sich schlagartig und folgenschwer auf die

rechtsstaatliche Gewaltenteilung auswirken, wenn die Verfassung einzelne Fragen unbestimmt hält

oder dem einfachen Gesetzgeber überlässt.

Zwar zogen die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren entscheidende Lehren aus den

Geburtsfehlern der Weimarer Republik, doch existieren bis heute vereinzelte, konstitutionell nicht

hinreichend abgesicherte, potentielle Einfallstore für die Umsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die JuLis fordern daher:

Eine verfassungsrechtliche Verankerung zentraler Vorschriften der §§ 2-16 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) betreffend Richterwahl sowie Spruchkörperanzahl, -zusammensetzung und -zuständigkeiten durch

1) Festhalten der Bestimmungen in Art. 94 GG als zusätzlichen Sätze in Absatz 1 bzw. als zusätzliche Absätze oder

2) Auslagerung in einen gesonderten, neu einzufügenden Artikel, etwa Art. 94a GG.

Eine begrenzende Änderung des Art. 94 Abs. 2 S. 1 GG in: „Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren, soweit nicht bereits durch dieses Grundgesetz geregelt, […]“ oder vergleichbar.

Eine ersatzlose Streichung der aus dem BVerfGG in das Grundgesetz wortgleich übernommenen, einfachgesetzlichen Vorschriften.

Europa in die Landesverfassung!

Nordrhein-Westfalen ist integraler Bestandteil Europas sowohl durch die unmittelbare Nähe zu den beiden Nachbarländern Niederlande und Belgien als auch durch die Bedeutung als Wirtschaftsstandort sowie als bedeutender Schmelztiegel der Kulturen in Europa. Dennoch gibt es kein Bekenntnis zur Europäischen Union in der Landesverfassung. Daher fordern die Jungen Liberalen Münster ein Bekenntnis zur Europäischen Union, für das wir Artikel 1.1 der Landesverfassung wie folgt anpassen wollen:
Ändere „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände“ zu „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit von Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände.“